Gottesdienste unter den Corona-Maßnahmen
Für die Gottesdienste ist die Beachtung der Hygieneregeln nötig. Die Infektionsschutz-Auflagen richten sich nach der Inzidenz und wechseln daher ständig. Im Downloadbereich finden Sie die Dienstanweisung des Bischofs und die Infektionsschutzkonzepte. Die Termine der Gottesdienste finden Sie im Wochenplan.
Nachdem vom Bistum keine verpflichtenden Regelungen, sondern nur noch Empfehlungen ausgegeben werden, haben die Ortskirchenräte über die Umsetzung entschieden.
Folgende Dinge sind derzeit zu beachten:
- Freital:
- Die Regeln orientieren sich an den Richtlinien des Bistums. Siehe die Datei "Hinweise zum Infektionsschutz vom 1.4.22.pdf"
- Dippoldiswalde und Glashütte:
- Es sind beim Sitzen und Laufen im Kirchenraum die Abstandsregeln von 1,5 m zu nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen einzuhalten.
- Ein Mund-Nasen-Schutz wird besonders beim Singen empfohlen, aber in die eigene Verantwortung gestellt.
- Die Kommunion wird mit Mund-Nasen-Schutz ausgeteilt.
- Der Weihwasserspender wird weiterhin verwendet.
- Wer bei sich Erkältungssymptome bemerkt, darf nicht am Gottesdienst teilnehmen.
- Zinnwald:
- Jede 2. Bankreihe kann belegt werden.
- Möglichkeiten zur Desinfektion bleiben erhalten
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Innenräumen und besonders beim Singen steht in der Eigenverantwortung.