Kirchenvorstand
Gegenüber dem Pfarreirat und den Ortskirchenräten, die für die pastoralen Belange der Gemeinden zuständig sind, erstreckt sich das Aufgabengebiet des Kirchenvorstands (früher: Kirchenrat) auf die materiellen Dinge. Er kümmert sich um die Verwaltung des Pfarrvermögens, Immobilien- und Rechtsfragen und anfallende Bauangelegenheiten.
Vor allem berät und verabschiedet er den Haushaltsplan für das nächste Jahr, prüft und genehmigt die Jahresrechnung und plant anstehende Bauvorhaben. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
Die Tätigkeit des Kirchenvorstands wird in unserem Bistum durch das "Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen" geregelt.
Von den Mitgliedern des Kirchenvorstands werden drei von der Gemeinde gewählt. Der Pfarrer ist von Amts wegen Mitglied des Kirchenvorstands. Darüber hinaus können noch bis zu drei Mitglieder berufen werden, um evtl. fehlende Kompetenzen abzudecken.
Mitglieder im Kirchenvorstand sind:
- Karin Drutschmann, Dippoldiswalde
- Dr. Benjamin Engler, Kurort Hartha
- Gerald Kluge, Dippoldiswalde
- Dr. Werner Roderfeld, Dippoldiswalde
- Emanuel Schmidt, Dippoldiswalde
- Lars-Klemens Steinmann, Tharandt
- Klemens Ulbig, Geising
Kontakt: Pfarrer Gerald Kluge, Heideweg 4, 01744 Dippoldiswalde, Tel.: 03504-614065, Mail: pfarrer(at)kirche-osterzgebirge.de
Hilfreiche Links:
- Infoseite des Bistums - Infos und Downloads zum Thema Kirchenvorstand